Sprachintensivmaßnahmen in Regelschulen im Kreis Segeberg (SIMSE)

Bei Kindern, deren Sprachbeeinträchtigungen trotz der vorschulischen Förderung mit Eintritt in das Schulpflichtalter immer noch gravierend sind, wird auf Antrag der Schule oder der Sorgeberechtigten das Verfahren zur Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs durchgeführt.

Vor dem Hintergrund einer integrativen und wohnortnahen Beschulung dieser Schülerinnen und Schüler entstanden im Kreis Segeberg drei teilstationäre Sprachintensivmaßnahmen zur Förderung von Grundschulkindern mit gravierendem Förderbedarf im Bereich Sprache. Hierbei werden die Vorteile einer wohnortnahen Beschulung in einer Grundschule mit einer ganztägigen Förderung der Schülerinnen und Schüler durch Lehrkräfte mit der sonderpädagogischen Fachrichtung Sprache und Kommunikation und besonders qualifizierte pädagogische Fachkräfte kombiniert. Die Einbindung der Sprachintensivmaßnahmen in Regelschulklassen trägt außerdem der Bedeutung des sprachlichen Vorbilds bei Schülerinnen und Schüler-Interaktionen Rechnung.

Die Erfassung der Kinder mit vermuteten gravierenden Sprachbeeinträchtigungen erfolgt durch

  • Sonderschullehrkräfte im Förderschwerpunkt Sprache, Erzieherinnen/Erzieher und Heilpädagoginnen/Heilpädagogen, die in Kindertageseinrichtungen sprachauffällige Kinder betreuen,
  • Schulleitungen bei der Schulanmeldung, Schulärztinnen und -ärzte im Rahmen der schulärztlichen Untersuchung sowie
  • die Teilhabeplanung der Eingliederungshilfe (EGH).

Bislang finden an drei Förderorten im Kreis Segeberg Sprachintensivmaßnahmen statt:

  • Franz-Claudius-Schule, Bad Segeberg (Grundschule und Förderzentrum)
  • Grundschule Friedrichsgabe, Norderstedt, in Kooperation mit dem Förderzentrum Erich-Kästner-Schule
  • Grundschule Maienbeeck, Bad Bramstedt, in Kooperation mit dem Förderzentrum Bramau-Schule.

Bei Fragen zu der Sprachintensivmaßnahme in Regelschulen im Kreis Segeberg (SIMSE) wenden Sie sich gern direkt an die Bramau-Schule.