Förderschwerpunkt Lernen
Als Förderzentrum unterrichten wir Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf mit dem Förderschwerpunkt Lernen intern an der Bramau-Schule, hauptsächlich jedoch in der Inklusion an den Schulen, die zu unserem Einzugsgebiet gehören (Grund- und Gemeinschaftsschule Boostedt, Grundschule Großenaspe, Grundschule am Bahnhof, Grundschule Maienbeeck, Grundschule Storchennest, Grundschule Hitzhusen, Gemeinschaftsschule Auenland).
Bei Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen des Lernens ist die Beziehung zwischen Individuum und Umwelt dauerhaft beziehungsweise zeitweilig so erschwert, dass sie die Ziele und Inhalte der Lernpläne der allgemeinen Schule nicht oder nur ansatzweise erreichen können. Diesen Kindern und Jugendlichen und ihren Eltern muss Hilfe durch Angebote im Förderschwerpunkt Lernen zuteilwerden. (KMK, S.2)
Definition „Beeinträchtigung im (schulischen) Lernen“
Das bedeutet, dass ein sonderpädagogischer Förderbedarf mit dem Förderschwerpunkt Lernen vorliegt, wenn Schülerinnen oder Schüler so umfassend und langandauernd in ihrem schulischen Lernen beeinträchtigt sind, dass sie daher eine schulische Unterstützung benötigen, die speziell auf ihr Lernverhalten eingeht. Das heißt, dass die Schülerinnen und Schüler die Ziele der Regelschule auch mit den in der Schule zur Verfügung gestellten Förderungen, wie Prävention, Verbleib in der Eingangsphase und ein Lernplan mit Förderangeboten, nicht erreichen.
Nach der Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs, haben Schülerinnen und Schüler einen Anspruch auf sonderpädagogische Förderung. Die Förderung kann an einem Förderzentrum Lernen, meistens jedoch in einer inklusiven Maßnahme an einer Grundschule oder Gemeinschaftsschule realisiert werden.
Eine inklusive Maßnahme bedeutet, dass das Kind mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf mit dem Förderschwerpunkt Lernen weiterhin die zuständige Grundschule bzw. Gemeinschaftsschule besuchen kann und dort zieldifferent beschult wird. Das heißt, dass die schulischen Anforderungen, Leistungsnachweise und Zeugnisse an das Leistungsniveau des Kindes angepasst werden und es von einer Sonderschullehrkraft zeitweise zusätzlich unterstützt wird. Die jeweiligen Förderziele werden in einem sonderpädagogischen Förderplan festgeschrieben.
Quellen:
- Kultusministerkonferenz (01.10.1999): Empfehlungen zum Förderschwerpunkt Lernen. S. 2. Bonn.
- IQSH (2016): Wissenswertes über Sonderpädagogik in Schleswig-Holstein für die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften.
- Förderzentrum Geesthacht: http://foerderzentrum.foerderschule-geesthacht.de