Förderschwerpunkt Sprache

Sprache gilt als die entscheidende Schlüsselkompetenz für gelingende Bildungsbiographien und die gesellschaftliche Teilhabe.

Durch das Sprechen verständigen wir uns und wenn die Sprache gestört ist, bedeutet dies gestörte Verständigung. Aber gerade in der Schule muss die Verständigung einwandfrei funktionieren.

Spätestens bis zum Schulanfang sollten Kinder über eine altersgemäße Sprachentwicklung verfügen, also richtig sprechen können.

Um das zu gewährleisten, beraten zwei Lehrkräfte für Sonderpädagogik mit dem Schwerpunkt Sprache und Kommunikation die 16 Kindertagesstätten im Einzugsgebiet der Bramau-Schule (Bad Bramstedt, Bimöhlen, Boostedt, Hagen, Hitzhusen, Großenaspe, Weddelbrook und Wiemersdorf).

Da bei Kindern mit gravierenden Sprachbeeinträchtigungen eine wesentliche Einschränkung der Teilhabe an Bildungsprozessen vorliegt bzw. sich zu entwickeln droht, kann auf Antrag der Schule oder der Eltern das Verfahren zur Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs durchgeführt werden.

Definition: „Sonderpädagogischer Förderbedarf im Bereich der Sprache ist bei Schülerinnen und Schülern anzunehmen, die in ihrer Entwicklung sprachlicher Handlungsmöglichkeiten so erheblich beeinträchtigt sind, dass sie nicht altersgemäß kommunizieren und ihr Schulerfolg ohne sonderpädagogische Unterstützung gefährdet ist.“ (LP SF, S. 85)

Im Förderschwerpunkt Sprache sind vier unterschiedliche Sprachebenen, die isoliert oder in verschiedenen Kombinationen auftreten können, zu unterscheiden:

  • Kommunikation/Pragmatik: → Störungen im Bereich der kommunikativen Kompetenzen
  • Semantik/Lexikon: → Störungen im Bereich des Wortschatzes, der Begriffsbildung und der Begriffsverwendung
  • Morphologie/Syntax: → Störungen im Bereich der grammatischen Kompetenzen
  • Phonetik/Phonologie: → Störungen im Bereich der Lautbildung und Aussprache

Die Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs im Förderschwerpunkt Sprache begrenzt sich in Schleswig-Holstein auf den Bereich der Primarstufe (Klasse 1 und 2). Die Diagnostik führen sonderpädagogische Lehrkräfte mit der Qualifikation in der Fachrichtung Sprache durch.

Quellen:

  • Bildungsministerium Kiel (2002): Lehrplan Sonderpädagogische Förderung.
  • IQSH (2016): Wissenswertes über Sonderpädagogik in Schleswig-Holstein für die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften.

Nützliche Links:

schleswig-holstein.de - Sonderpädagogische Förderung - Förderschwerpunkt Sprache