Inklusion

Reicht eine präventive Förderung nicht aus, so muss gemäß der Landesverordnung über Sonderpädagogische Förderung (SoFVO) förmlich das Verfahren zur Feststellung des Sonderpädagogischen Förderbedarfs eingeleitet werden. Ein Sonderpädagogisches Gutachten wird durch die Sonderschullehrkraft des zuständigen Förderzentrums erstellt. Es gründet sich auf Gesprächen mit den Eltern, bereits vorhandenen Gutachten und medizinischen Befunde, Gespräche mit der Lehrkraft der allgemein bildenden Schule, gegebenenfalls die Ergebnisse des oben angegebenen Lernplans, Unterrichtsbeobachtungen durch die Sonderschullehrkraft sowie Überprüfungen mit informellen und standardisierten Testverfahren.
Es beantwortet die Frage, ob die Schülerin oder der Schüler sonderpädagogischen Förderbedarf hat und nach welchen lehrplanmäßigen Anforderungen sie oder er unterrichtet werden muss. Danach wird in Koordinierungsgesprächen mit allen Beteiligten unter Berücksichtigung des Wunsches der Eltern geklärt, an welchem Förderort die Förderung stattfinden soll - inklusiv in der allgemein bildenden Schule oder in einem geeigneten Förderzentrum.