Temporäre Intensivpädagogische Maßnahme (TIP)

Auszeitmaßnahme der Bramau-Schule in Bad Bramstedt

Die temporäre intensivpädagogische Maßnahme ist ein Kooperationsprojekt des Schulamtes des Kreises Segeberg, des Jugendamtes Kaltenkirchen/Bornhöved und des Förderzentrums Bramau-Schule, in dem spezielle Hilfen für Grundschülerinnen und -schüler mit einem erhöhten Unterstützungsbedarf im Bereich der emotionalen und sozialen Entwicklung bereitgestellt werden.

Die TIP-Maßnahme richtet sich an Schülerinnen und Schüler der Grundschulen im Schulverband Bad Bramstedt sowie Großenaspe und Boostedt.

Die Maßnahme ist für Schüler und Schülerinnen vorbehalten, deren Teilhabe am Regelunterricht trotz vorhandener intensivpädagogischer Maßnahmen stark gefährdet ist und deren emotionale und soziale Entwicklung durch die schulische Situation massiv belastet wird.

Erst wenn alle Möglichkeiten des vorhandenen multiprofessionellen Teams im Rahmen des schulischen Konzepts ausgeschöpft sind, wird die Aufnahme in die Auszeitmaßnahme durch die Regionalberaterin für Erziehungshilfe angeraten. Danach wird gemeinsam mit dem Jugendamt, der Kreisfachberatung sowie Lehrkräften, Teammitgliedern der TIP-Maßnahme und Eltern bzw. Erziehungsberechtigten über eine tatsächliche Aufnahme entschieden.

Die TIP-Maßnahme hat von Beginn an das Ziel der Reintegration/Rückführung in die Regelschule. Angestrebt wird ein Aufenthalt im Zeitraum von sechs Monaten, dieser kann jedoch in Absprache der Beteiligten und auf Antrag der Eltern verlängert werden.

Die Bramau-Schule hat die pädagogische Leitung der Maßnahme inne und stellt genauso wie eine Grundschule des Schulverbandes je eine Lehrkraft. Der Sozialraumträger WieGe stellt zwei pädagogische Fachkräfte. Der Schulvormittag in der Kleingruppe (bis zu 5 SchülerInnen) wird durch jeweils eine Lehrkraft und Fachkraft gemeinsam gestaltet.

Besonders im Vordergrund steht die sozial-emotionale Entwicklung. Die Schüler und Schülerinnen werden in ihrem Selbstbewusstsein und in ihrer Selbstwirksamkeit gestärkt, lernen, sich in Gruppen zurechtzufinden und durch die intensive Zuwendung in einem überschaubaren Rahmen Schule positiv zu erleben. Die individuellen Förderziele werden in einem Förderplan festgehalten und fortgeschrieben.

Der Unterricht orientiert sich soweit wie möglich an den Angeboten und Anforderungen der Regelschulen. Die Anpassung des Lernstoffs ist jedoch auch an die individuellen Möglichkeiten der Schüler und Schülerinnen im Rahmen des Förderplans möglich.

Während der gesamten Zeit der Maßnahme findet eine enge Zusammenarbeit mit den Eltern und Erziehungsberechtigten statt. Weiterhin erfolgt eine umfangreiche Netzwerkarbeit mit außerschulischen Partnern (z.B. Hilfen nach SGB VIII, niedrigschwellige Sozialraumangebote, ambulante und stationäre Kinder- und Jugendpsychiatrische Angebote).