Emotionale und Soziale Entwicklung
Ein Förderbedarf im Bereich der emotionalen und sozialen Entwicklung ist laut Kultusministerkonferenz (2000, S. 10) anzunehmen, „wenn sie in ihren Bildungs-, Lern- und Entwicklungsmöglichkeiten so eingeschränkt sind, dass sie im Unterricht der allgemeinen Schule auch mit Hilfe anderer Dienste nicht hinreichend gefördert werden kann“. Der Lehrplan Sonderpädagogische Förderung (S. 102) ergänzt, dass ein sonderpädagogischer Förderbedarf besteht, „…wenn das Verhalten einer Schülerin, eines Schülers und der situative Kontext die weitere schulische Bildung und Erziehung als gefährdet erscheinen lassen […]“.
Verhaltensweisen, die auf einen Förderbedarf hinweisen können, sind unter anderem
- Nach außen gerichtete Merkmale des Verhaltens
Unkonzentriertheit
Impulsivität
Hyperaktivität
Aggressivität gegenüber Personen oder Gegenständen - Nach innen gerichtete Merkmale des Verhaltens
Ängste
Sozialer Rückzug
mangelnde Konzentrationsfähigkeit
Selbstverletzung
Für den Förderbedarf Emotionale und soziale Entwicklung werden drei Kriterien genannt, die für eine Zuerkennung in einem besonderen Ausmaß erfüllt sein müssen:
- Intensität: das auffällige Verhalten muss über einen längeren Zeitraum mit einem erheblichen Schweregrad zu beobachten sein
- Kontext/Lebensbereich: die Symptome treten in mindestens zwei Lebensbereichen auf, von denen einer die Schule ist (außerdem zB Familie, Freizeit, Sportvereine, …)
- Integration: besondere Hilfen für die Teilhabe der Gesellschaft sind eingebunden, hatten aber bisher keinen Erfolg: präventive Maßnahmen der Schulen, Jugendhilfe, Schulsozialarbeit, eventuell kinder- und jugendtherapeutische Diagnostiken)
(Lehrplan sonderpädagogische Förderung, S. 95)
Die Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs in diesem Bereich gestaltet sich daher als komplex. Besonders die Tatsache, dass „störendes Verhalten“ immer auch vom Beobachter abhängig ist, macht eine eindeutige Zuschreibung schwer. So kann ein bestimmtes Verhalten in dem einen Kontext erwünscht und hilfreich sein (zum Beispiel auch lautstarkes Durchsetzungsvermögen gegenüber anderen Geschwistern oder gegenüber anderen Kindern im Sportverein, …), stört aber zum Beispiel den schulischen Ablauf auf eine nicht erträgliche Weise. Wenn Kinder oder Jugendliche nicht in der Lage erscheinen, diese Verhaltensweisen auf die jeweiligen sozialen Kontexte (zum Beispiel Sportverein gegenüber Schule) anzupassen, so muss zuvor geprüft werden, ob es andere förderliche Bedingungen innerhalb der Schule gibt, die eine solche Unterscheidung möglich machen können.
Ein Förderbedarf im Bereich der emotionalen und sozialen Entwicklung ist nicht zieldifferent, das heißt, dass an Schülerinnen und Schüler mit diesem Förderbedarf die fachlichen Anforderungen der Regelschule gestellt werden. Die schulischen Abschlüsse können so regelgerecht erworben werden.